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   KG, 28.01.1998 - 24 W 7648/96   

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https://dejure.org/1998,7179
KG, 28.01.1998 - 24 W 7648/96 (https://dejure.org/1998,7179)
KG, Entscheidung vom 28.01.1998 - 24 W 7648/96 (https://dejure.org/1998,7179)
KG, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - 24 W 7648/96 (https://dejure.org/1998,7179)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sonderumlage zur Sicherung der Liquidität; Anspruch auf Wohngeldrückerstattung bei aufgehobenem Umlagebeschluss; Übergang der Schulden auf den jeweiligen Mitgliederbestand der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Grund des Zuwachsens und Abwachsens von Miteigentumsanteilen ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ungültigerklärung eines WEG-Umlagebschlusses führt nicht zur Erstattung eingezahlter Hausgelder; §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 4 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohngeldrückerstattung bei aufgehobenem Umlagebeschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 4
    Folgenbeseitigungsbeschluß im Wohnungseigentumsrecht bei Ungültigerklärung eines Sonderumlagebeschlusses - Auskehrungsanspruch bezüglich einer Konkursquote

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 92
  • NZM 1998, 579
  • FGPrax 1998, 132
  • ZMR 1998, 370
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus KG, 28.01.1998 - 24 W 7648/96
    Auf Antrag eines Miteigentümers ist der Umlagebeschluß am 15. Juni 1989 vom Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018) für ungültig erklärt worden, weil in die Umlage auch der den Ausfall verursachende Miteigentümer, der damals 49, 78 % der Miteigentumsanteile hielt, hätte einbezogen werden müssen.

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß der Bundesgerichtshof (BGHZ 108, 44) die Aufhebung des Umlagebeschlusses damit begründet hat, daß die Höhe des konkursbedingten Forderungsausfalls noch nicht feststehe, also vorerst auch der Gemeinschulder bei der Umlage anteilig einbezogen werden müsse.

  • BGH, 10.07.2020 - V ZR 178/19

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen

    Es gelte der "Vorrang des Innenausgleichs" in dem Sinne, dass der Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft stattfinde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 238, 240; NJW-RR 1999, 93, 94; OLG Köln,ZMR 2007, 642; KG, NJW-RR 1999, 92; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 89, 90; AG Charlottenburg, ZWE 2019, 85, 86; AG Augsburg, ZWE 2013, 423, 424; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 83; BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 28 Rn. 25).

    Es gelte der "Vorrang des Innenausgleichs" in dem Sinne, dass der Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft stattfinde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 238, 240; NJW-RR 1999, 93, 94; OLG Köln,ZMR 2007, 642; KG, NJW-RR 1999, 92; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 89, 90; AG Charlottenburg, ZWE 2019, 85, 86; AG Augsburg, ZWE 2013, 423, 424; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 83; BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 28 Rn. 25).

    Es gelte der "Vorrang des Innenausgleichs" in dem Sinne, dass der Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft stattfinde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 238, 240; NJW-RR 1999, 93, 94; OLG Köln,ZMR 2007, 642; KG, NJW-RR 1999, 92; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 89, 90; AG Charlottenburg, ZWE 2019, 85, 86; AG Augsburg, ZWE 2013, 423, 424; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 83; BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 28 Rn. 25).

  • KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02

    Mithaftung des Ersteigerers für Wohngeldausfälle vor dem Zuschlag

    Auf die angemeldeten Wohngeldrückstände des Schuldners in einer Größenordnung von 100.000,- DM zahlte der Konkursverwalter viele Jahre später an den WEG-Verwalter mithin ca. 67.000,- DM (vgl. die Senatsentscheidung NJW-RR 1999, 92 = NZM 1998, 579 = ZMR 1998, 370).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2022 - 25 S 74/21

    Ungültig erklärter Beschluss über Jahresabrechnung: Gibt es

    Es gelte der "Vorrang des Innenausgleichs" in dem Sinne, dass der Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft stattfinde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 238, 240; NJW-RR 1999, 93, 94; OLG Köln, ZMR 2007, 642; KG, NJW-RR 1999, 92; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 89, 90; AG Charlottenburg, ZWE 2019, 85, 86; AG Augsburg, ZWE 2013, 423, 424; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 83; BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 28 Rn. 25).

    Die von dem Bundesgerichtshof ausdrücklich als zutreffend bezeichneten Entscheidungen des OLG Hamm (NJW-RR 2005, 238) und des Kammergerichts (NJW-RR 1999, 92) haben insoweit gerade für Zahlungen auf einen nicht wirksam beschlossenen Wirtschaftsplan bzw. eine Sonderumlage einen Anspruch aus § 812 BGB abgelehnt.

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